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Was jetzt wichtig wird – und warum es sich lohnt, auch ohne Pflicht zu handeln
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Was sperrig klingt, bringt eine klare Botschaft: Digitale Angebote müssen künftig so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – auch für Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören oder in der Motorik.
Vor allem Websites und mobile Anwendungen stehen dabei im Fokus. Die Regelung setzt den European Accessibility Act (EAA) auf nationaler Ebene um – und betrifft eine wachsende Zahl von Unternehmen.
Was heißt das konkret?
Wenn Ihr Unternehmen digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher anbietet, müssen Ihre digitalen Kanäle ab Mitte 2025 bestimmte Standards erfüllen.
Diese betreffen zum Beispiel:
Lesbarkeit (z. B. Kontraste, Schriftgrößen, klare Strukturen)
Bedienbarkeit mit Tastatur oder Screenreader
Alternativtexte für Bilder
verständliche Sprache
Pflicht oder Kür? Wer ist betroffen – und wer (noch) nicht?
Verpflichtet sind grundsätzlich Unternehmen, die Produkte oder Services digital an Verbraucher richten. Ausgenommen sind aktuell Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro. Aber: Auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt es sich, Barrierefreiheit mitzudenken.
Denn was technisch als „Zugänglichkeit“ beschrieben wird, heißt in der Praxis oft: klare, verständliche, benutzerfreundliche Kommunikation.
Vorteile – für Unternehmen und ihre Kundschaft
- Größere Reichweite: Sie schließen niemanden aus und sprechen bewusst mehr Menschen an.
- Bessere Nutzererfahrung: Wer sich leicht zurechtfindet, bleibt länger – und konvertiert eher.
- Stärkeres Vertrauen: Barrierefreiheit signalisiert Qualität, Verantwortung und Weitblick.
- Besseres Ranking: Suchmaschinen bewerten barrierearme Seiten oft höher.
Herausforderungen
- Es braucht etwas Aufwand – konzeptionell und technisch.
- Viele Systeme oder Vorlagen sind nicht von Haus aus barrierefrei.
- Es fehlen oft noch interne Standards oder Routinen.
Aber: Der Einstieg ist machbar – und beginnt mit kleinen, wirkungsvollen Schritten.
Was Sie auch ohne gesetzliche Pflicht tun können (und sollten)
Selbst wenn Sie aktuell nicht zur Umsetzung verpflichtet sind: Barrierefreiheit ist ein Zukunftsthema – und ein Qualitätsmerkmal. Diese Maßnahmen lassen sich oft leicht umsetzen:
Texte klar strukturieren und verständlich formulieren
Gute Kontraste, leserliche Schriftgrößen und einfache Navigation
Alternativtexte für Bilder und aussagekräftige Linkbezeichnungen
Formulare verständlich gestalten
Inhalte auch ohne Maus bedienbar machen
Fazit – und Ihre nächsten Schritte
Das Thema wird nicht verschwinden. Im Gegenteil: Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit werden steigen – nicht nur durch Gesetze, sondern auch durch Erwartungen seitens Kunden, Nutzer und Suchmaschinen. Wer früh handelt, sichert sich Vorteile bei Vertrauen, Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Barrierefreiheit ist mehr als ein Gesetz.
Sie ist ein Zeichen für Qualität, digitale Reife und Respekt gegenüber Ihrer Zielgruppe.
Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit, Ihre Website fit für die Zukunft zu machen. Gern unterstütze ich Sie dabei – von der Analyse bis zur konkreten Umsetzung. Sprechen Sie mich an!