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DSGVO — War das nur Panikmache?

Am 25. Mai trat die Datenschutzverordnung in Kraft und trotz des angekündigten digitalen Weltunterganges musste das Internet nicht gelöscht werden. Alles nur Panikmache?

Wenn Kunden mich im Vorfeld gefragt haben, welche Konsequenzen ich durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung erwarten würde, war ich zurückhaltend. Ich war allerdings skeptisch, dass das geradezu herbeigeredete Abmahninferno eintreten würde, da der ungebremsten Abmahnindustrie erfreulicherweise schon vor Jahren Einhalt geboten wurde. Klar erkennbar wurde allerdings, dass dieses Mal mit vorsorglicher Panik schon mehr Geld gemacht wurde als mit den Abmahnungen selbst: Überall schossen Berater aus dem Boden, Anwälte mahnten vor drohenden Konkursen durch Strafgelder, bislang kostenlose Generatoren für Impressum und Datennutzungshinweise gab es plötzlich nur noch gegen Zahlung und bis dato auch kostenlose und bestenfalls werbefinanzierte Portale zum Seitencheck wollten nun gerne auch mal 99 € für eine Schnellanalyse kassieren. Manchen Gewerbetreibenden dürfte die Erkenntnis beschlichen haben, dass das Risiko einer kostenpflichtigen Abmahnung mitunter günstiger gewesen wäre als der hohe Aufwand für Schulungen und Vorbereitungen zur Einhaltung der DSGVO.

Fazit: Passiert ist am 25. Mai und auch in den folgenden Tagen nichts. Jedenfalls weiß ich von keinem Kunden, dass er eine Abmahnung erhalten hat und ich habe auch in den einschlägigen Medien bisher nichts in dieser Richtung gelesen. Auch der Abmahnwarner unseres Agenturpartner eRecht24 meldet zurzeit keine entsprechenden Bewegungen. Ist damit alles heiße Luft gewesen?

Ich rate zur Vorsicht. Die einschlägigen Abmahnkanzleien warten selbst noch ab, und zwar aus gutem Grund. Im Internet kann man Interviews mit Abmahnanwälten lesen, die die Situation ihrer Branche im Moment noch für zu gefährlich einschätzen. Die Datenschutz-Grundverordnung enthalte noch zu viele ungeklärte Bereiche, die für die Kanzleien selbst die Gefahr beinhalten, mit einem Widerspruch eine Abmahnung vor den ordentlichen Gerichten selbst eine teure Bauchlandung zu riskieren. Man darf aber davon ausgehen, dass es in dem Moment Abmahnungen hageln wird, wenn die ersten gerichtlichen Feststellungen kommen. Diese Urteile werden längst nicht so hohe Wellen schlagen und die Abmahnungen daher die Firmen und Vereine überraschender treffen.

Auch wenn sich die einschlägigen Abmahner (noch) zurückhalten, sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände schon jetzt möglich. Auch das sollten Sie bedenken. Überraschenderweise sind, obwohl die Datenschutz-Grundverordnung in den letzten Wochen das beherrschende Thema waren, die meisten Webseiten von Firmen, Vereinen oder Organisationen nach wie vor nicht auf die neuen Gesetze eingestellt. Ein gefundenes Fressen eben auch für alle, die es nicht gut mit Ihnen meinen oder an Ihr Geld wollen. Auch viele unserer Kunden haben ihre Webseiten noch nicht in dieser Hinsicht überarbeiten lassen.

Die Abmahnungen werden kommen, aber mit einigem zeitlichen Verzug. Jeder Betreiber einer Website ist daher gut beraten, den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung nachzukommen und seine Seite zumindest nahezu abmahnsicher zu gestalten. Wir können unsere Erfahrung dazu gerne beibringen. Und abschließend muss auch darauf hingewiesen, dass eine abmahnsichere Website nur ein Teil der Maßnahmen ist, die jede Firma und auch die meisten Vereine zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen haben.

Auch die besten Ideen brauchen mal Ferien.

Wir sind eigentlich unermüdlich für unsere Kunden im Einsatz. Außer in der Zeit vom

23. Dezember 2023 bis
7. Januar 2024

Da machen wir wir mal nix.

Wir wünschen Ihnen schöne Festtage, besinnliche Weihnachten und ein erfreuliches und erfolgreiches neues Jahr.

Wir freuen uns, wenn wir dann mit neuen Ideen und neuem Schwung wieder ganz, ganz fleißig für Sie sein dürfen.